Bedingungen
Reservierung der Tische
Die Größe der Tische beträgt 2×0,7 m
Der Preis pro Tisch beträgt 35,00 € zzg Mehrwertssteuer
Die Tische werden namentlich registriert und dürfen nicht an andere abgeben werden.
Kostenlose Besuchertickets werden je nach Tischanzahl oder Größe der Standfläche gestellt:
Tische |
Personen |
1–3 |
2 |
4–6 |
3 |
7+ |
5 |
Für die Aussteller gibt es einen gratis Parkschein (ein PKW), wenn Sie mit mehreren Wagen anreisen, bitte vorab anmelden!
Ein weiteres Besucherticket für 1 zusätzliche Person pro Tisch kostet 7,00€.
Aus technischen Gründen können Lageplanänderungen vorgenommen werden und es kann zu Abweichungen der Platzzuweisung einzelner Aussteller kommen. Der Staff ist nicht dazu verpflichtet Sie darüber zu informieren.
Bitte beachten Sie: Es muss vorausbezahlt werden. Die Details zur Überweisung werden Ihnen mittels Email zugesandt. Die von Ihnen ausgewählte Tischposition wird Ihnen nach Eingang der Zahlung bestätigt.Bezahlte Reservierungen, die dann abgesagt werden, werden mit Abzug eines Unkostenbeitrags zurückerstattet. Es besteht kein Anrecht auf Geldzurückerstattung, falls Reservierungen nicht innerhalb der 30 Tage vor Messebeginn abgesagt wurden.
Einlass
Freitag 9.00-19.00,
Sonntag 7.00-10.00,
Samstag 8.00-9.00
Die Tische, die bis zum Besuchereinlass der Messe nicht in Anspruch genommen wurden, werden unter den Ausstellern auf der Warteliste verteilt. (Eventuelle Verspätungen bitte rechtzeitig anmelden sonst ist keine Reklamation möglich)
Wir nehmen zukünftige Tischreservierungen von Ausstellern, die bei unseren vorherigen Messen/Börsen ihre Tische nicht besetzt haben (und uns darüber vorher nicht informiert haben), nicht mehr an und werden das an unsere Partner weitergeben.
Es besteht kein Anrecht auf Rückerstattung bei Nicht-Benutzung der Tische.
Die Messe erwartet ihre Besucher Sonntag ab 10.00
Vorschriften
Auf der Reptilienmesse/börse dürfen Reptilien mit gewissen Einschränkungen zum Kauf angeboten oder gekauft werden:
- Es dürfen Wirbeltiere, wirbellose Tiere ( sowohl lebendig als auch als entomologische Produkte) sowie Pflanzen und deren Derivate verkauft werden. Bei Pflanzen und Tieren die dem Washingtoner Abkommen unterliegen muss ein gültiges CITES Zertifikat beigefügt sein.
- Tiere, die keinen idealen Gesundheitszustand aufweisen oder den Verdacht erwecken Symptome einer möglichen Erkrankung zu zeigen, werden sofort aus dem Angebot genommen und entfernt. Die Austeller die versuchen offensichtlich erkrankte Tiere zu vermarkten, weden gegebenfalls nicht mehr zu zukünftigen Messen zugelassen. Diejenigen unter Ihnen, die trotz einer Ermahnung seitens der Messeveranstalter oder der Veterinäre, sich weigern Maßnahmen zu ergreifen, werden von der Messe ausgeschlossen.
- Reptilien, Anphibien, Insekten und Nager dürfen zum Verkauf angeboten werden. Von den gesamten, angebotenen Tieren müssen mindestens 80% aus Zucht stammen. Die Wildfänge dürfen die 20% des Gesamtbestand nicht überschreiten. Als gezüchtet gelten:
- CBB: Nachwuchs von gezüchteten Eltern
- CB: Nachwuchs von Wildfängen, die aber in Terrarien gepflegt werden
- CH: Nachwuchs von trächtigen Wildfängen
- Farm raised: aus Zuchten (im Ursprungsland) importierte Tiere
- Pflanzen wie folgende: fleischfressende Pflanzen, Orchideen, Bonsaibäume, Kakteen sowie Pflanzen, die zu Dekorationszwecken bestimmt sind, dürfen angeboten werden.
- Es ist möglich Fabrikate der Terraistik zu verkaufen wie zum Beispiel Terrarien, Aqurien, Serpentine, Wärmequellen, Lampen, Reptilienfutter, verschiedenes Zubehör sowie entomologische Produkte.
- Desweiteren dürfen (Fach)Bücher und Gadgets (Kleidung) angeboten werden, die das Thema Reptilien, Anphibien, Insekten, Arachniden, Fossilien, Mineralien, Bonsai und karnivore Pflanzen wiedergeben.
- Es wird ausdrücklich erwähnt, dass jeder Austeller für eigene oder von Mitarbeitern begangenen Ordnungswidrigkeiten haftet und dass Sanktionen im zivilrechtlichen oder strafrechtlichen Sinne im Konsens der nationalen, regionalen und lokalen Rechtslage einhergehen können.
- Die zum Verkauf angebotenen Tiere dürfen so wenig wie möglich gestört werden und müssen in geschlossenen, fluchtsicheren Terrarien, geeigenten Behältnissen oder Fauna Boxen verstaut sein. Es darf maximal nur ein Tier (oder maximal ein Pärchen) in einem Behältnis oder einer Fauna Box gehalten werden. Die Behältnisse müssen den folgenden Richtlinien entsprechen:
- Eine genügende Luftzirkulation muss vorhanden sein
- Ein entsprechendes, artspezifisches Substrat zum Aufsaugen jeglicher From artspezifischer Eskremente muss gewähleistet sein
- Die Größe des Behältnisses muss dem Tier erlauben sich frei und ohne Schwierigkeiten bewegen und wenden zu können.
Die Mindestdimension der Behältnisse:
- Bei Schlangen:der Umfang des Behältnisses muss mindestens gleich oder größer als die Gesamtlänge des Tieres sein
- Bei Echsen: mindestens eineinhalb Mal so groß wie die Körperlänge samt Kopf
- Bei Schildkröten: mindestens zweimal Mal so groß wie der Panzerdurchmesser
- Bei Anphibien: jede Seitenlänge muss mindestens drei Mal so lang wie die Gesamtlänge des Tieres sein
- Für frisches Trinkwasser, für Tiere, die es benötigen, muss während der gesamten Dauer der Messe gesorgt sein
- Die Aufbeahrungsmöglichkeit der Tiere muss entsprechend mit folgenden Informationen etikettiert sein:
- Name des Verkäufers/Züchters
- Name der Spezies (lateinischer Name sowie italienischer/englischer Name)
- Herkunft (Wildfang oder Zuchtnachwuchs)
- Preis oder Tauschwert
- Schutzkategorie des CITES Abkommen (Washingtoner oder Bern) und/oder der regionalen oder lokalen Gesetze etc.
- Durchschnittliche Größenangabe eines ausgewachsenen Tieres
- Bei giftigen oder opistoglyphen Tieren ist es erwünscht den Grad der Giftigkeit anzugeben.
- Allgemein gilt für die Austeller, dass sie bis zum Messschluss am letzten Messetag anwesend sein müssen und es ist nicht erlaubt Tische oder Stände vor Sonntag 17 Uhr abzubauen. Ausgeschlossen davon sind natürlich Austeller die nur Samstags reserviert haben.
- Die Austeller müssen das Steuergesetz ihres Herkunftslandes sowie das Italienische beachten. Diese Vorschriften betreffen nur diejenige, die den Straßenhandel ausüben.
- Ausländische sowie italienische Firmen, die ihren Sitz oder ihr Lager im Ausland haben und mit lebendigen Tieren anreisen, müssen die Vorschriften respektive den Tiertransportes lebendiger Tiere einhalten und darüberhinaus auch die Hygienevorschriften zur Einfuhr von Tieren und deren Derivate in die Europäische Union. ( TRACES, Tierärtzliche Dokumente)
Verbote
Es ist verboten jegliche Art von Tier auf der Liste des Ministeraldekrets vom 19.04.1996, 15.05.2001, 03.07.2003 und sukzessive, auf das Messegelände mitzubringen, auszustellen oder zu verkaufen!
- Schildkröten: Geierschildkröte (Macroclemys temmincki), Kaspische Wasserschildkröte (mauremys caspica), Alligatorschildkröte (Chelydra serpentine)
- Crocodyla: jegliche Krokodilarten
- Helodermatidea, Gifteidechsen: alle Arten
- Varanidea, Warane: alle Arten
- Boidi, Riesenschlangen: grüne Anakonda (Eunectes murinus), Python reticulatus
- Elapidea, Giftnatter: alle Arten
- Viperidae, Vipern: alle Arten
- Crotaliidae, Klapperschlangen: alle Arten
- Colubridae, Natter Atractaspis spp: alle Arten, Thelotornis kirtlandii, Dispholidus typus
- Arachnida, Spinnen:
ORDNUNG: ARANEAE
Unterordnung Mygalomorphae (Orthognatha)
- Familie DIPLURIDAE
- Gattung Trechona (alle arten)
- Familie HEXATHELIDAE
- Gattung Atrax (alle arten)
- Hadronyche (alle arten)
- Macrothele (alle arten)
- Familie ACTINOPODIDAE
- Gattung Missulena (alle arten)
- Familie THERAPHOSIDAE
- gattung Harpactirella (alle arten)
Unterordnung Labidognatha (Araneomorfi)
- Familie MITURGIDAE
- Gattung Cheiracanthium (alle arten)
- Familie CTENIDAE
- Gattung Ctenus (alle arten)
- Phoneutria (alle arten)
- Familie SICARIIDAE
- Gattung Loxosceles (alle arten)
- Sicarius (alle arten)
- Familie THERIDIIDAE
- Gattung Latrodectus (alle arten)
- Scorpiones, Skorpione:
- Familie BUTHIDAE
- Gattung: alle arten
- Familie DIPLOCENTRIDAE
- Gattung Nebo (alle arten)
- Familie SCORPIONIDAE
- Gattung Hemiscorpius (alle arten)
Die Austeller, die versuchen trotzdem verbotene Tiere auszustellen, anzubieten oder zu verkaufen werden mit sofortiger Wirkung von der Messe ausgeschlossen und auch in zukünftigen Editionen nicht mehr akzeptiert. Falls aufgrund einer solchen Handlung die Messe in Mitleidenschaft gezogen wird, können Schadensersatzansprüche geltend werden.
Kinder unter 14 Jahren dürfen nur in Begleitung und mit Einverständnis der Eltern oder eines Erziehungsberechtigten Tiere kaufen.
Tiere, die Giftstoffe erzeugen (z.B. bufo marinus) dürfen nicht an Käufern unter 16 verkauft werden. Zu dieser Gruppe gehören nicht die gezüchteten Arten, die nur in der Natur Gifte produzieren (z.B. Typ Dendrobatiden).
Der Verkauf oder Tausch dieser Spezies ist an Käufern unter 18 untersagt:
- Toxicodryas blandingii
- Thelotornis capensis
- Thelotornis mosambicus
- Philodryas — alle Arten
- Rhabdomis — alle Arten
- Tachymensis — alle Arten
- Xenodon — alle Arten
- Phalotris — alle Arten
- Boiga — alle Arten
- Scolopendra — alle Arten
Es ist strengstens verboten Photo- sowie Filmaufnahmen von Tieren am Körper zu machen, weder aus Gründen der Gewinnsteigerung noch aus anderen.
Es ist darüberhinaus untersagt Tiere im Hallengelände mit lebendigen sowie toten Roditoren zu füttern. Die Fütterung von Echsen und Anphibien mit Grillen oder anderen Insekten ist erlaubt.
Das Werbelogo des Reptiles Day darf nicht fremdentzweckt oder anderweitig verwendet werden ohne Zustimmung seitens des Veranstalters.